„Gemeinsam lebendig!“
Konzept Gemeinsames Lernen an der GGS Alsdorf Schaufenberg
Unsere Schule macht es sich zum Ziel, alle Kinder, unabhängig von ihrer religiösen und kulturellen Herkunft, sozialen Schicht und ihren individuellen Lernausgangslagen gemeinsam zu fördern und zu fordern. Unsere Schule sieht die Vielfalt der SchülerInnen als Chance und Bereicherung für ein gemeinsames Lernen und Leben.
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1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Basis für das Gemeinsame Lernen an unserer Schule bildet das 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum Ende des Jahres 2013. Mit diesem hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenkonvention umgesetzt und die ersten Schritte in Richtung inklusiver Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Somit haben Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die freie Wahl des Förderortes, hier in Bezug auf allgemeine Schule oder Förderschule.
2. Gemeinsames Lernen an unserer Schule
Seit dem Schuljahr 2001/2002 wird an unserer Schule das Gemeinsame Lernen durchgeführt.
Im Schuljahr 2015/2016 werden 16 SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten soziale und emotionale Entwicklung, Lernen, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Hören und Kommunikation unterrichtet. Diese SchülerInnen werden gemeinsam von der jeweiligen Grundschullehrerin und der Sonderschullehrkraft unterrichtet, begleitet und gefördert. Überwiegend betreuen vier Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung die Kinder inklusiv im Gemeinsamen Lernen.
3. Diagnostik
3.1 Einschulungsdiagnostik
Bereits bei der Schulanmeldung beginnt die wichtige Aufgabe der Prävention, hier in enger Kooperation von Eltern, ErzieherInnen, Schulleitung, Grundschullehrerinnen, Sozialpädagogischer Fachkraft sowie SonderpädagogInnen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass in regelmäßigen Abständen (jedes Halbjahr) eine zuständige Grundschullehrkraft an Konferenzen zur Vernetzung des Elementar-Primarbereiches teil- nimmt. Im Zuge dieser Konferenz entwickelten Alsdorfer ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen einen Informationsbogen zum Kindergartenkind (siehe Anhang), welcher die einzelnen Entwicklungsbereiche, auch in Hinblick auf bereits erfolgte Förder- und Fordermaßnahmen sowie vermutete sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe dokumentiert. Dieser wird mit Einverständnis der Eltern der jeweiligen Schule vor Schulanmeldung durch die ErzieherInnen ausgehändigt.
Bei der Schulanmeldung vor Schulantritt im September finden Einzelgespräche zwischen Kind, Eltern und Schule statt. Eine erste Erfassung der Lernausgangslage des Kindes in verschiedenen Bereichen erfolgt in Anlehnung an das Kieler Einschulungsverfahren. Im Rahmen dieses Anmeldegespräches werden gegebenenfalls Vorhaben zu weiteren Screenings angesprochen und vereinbart, um weitere Maßnahmen zur Förderung vor Schulbeginn in die Wege zu leiten.
Im Falle eines vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarfs bei einem Schulneuling nimmt im Einvernehmen mit den Eltern die Sonderschullehrerin Kontakt mit dem zuständigen Kindergarten und Gesundheitsamt und evt. Therapeuten auf.
Die schulärztliche Untersuchung wird in diesem Fall auf Anraten der Schule vorgezogen (Dezember/Januar).
Die Sonderschullehrkraft besucht das Kind im Kindergarten, beobachtet es in der gewohnten Umgebung und führt weitere Untersuchungen (bspw. Beobachtungsbogen „Kurzüberprüfung zur Schuleinschreibung“ nach Viktor Ledl) durch.
Des Weiteren erfolgt die Analyse bisheriger Dokumentationen (Therapie-, Logopädie- und Ergotherapieberichte, Schulfähigkeitsprofil, SPZ-Berichte etc.).
Es folgt ein zweites Gespräch zwischen Eltern, Schulleitung und Sonderschullehrerin. Hierbei werden die Eltern über einen möglichen AO-SF Antrag ausführlich informiert und die Schulleitung sowie Sonderschullehrkraft stellen gegebenenfalls gemeinsam mit den Eltern den entsprechenden Antrag.
Eine weitere Beobachtungsmöglichkeit der Schulneulinge ergibt sich beim Schulbesuch des Kindergartens im Frühjahr vor der Einschulung. Hier besuchen die Kinder das aktuelle erste Schuljahr, um erste Einblicke in Unterrichtssituationen zu gewinnen.
Zudem ermöglicht ein zweiter Besuch der Schulneulinge kurz vor den Sommerferien ein Kennlernen der zukünftigen Lehrkräfte in Form eines Bastel- und Spielevormittages. Als Material für diese „Unterrichtszeit“ dient eine Werkstatt zum Anfangsunterricht, die an unserer Schule jeder Lehrkraft als Kopiervorlage zur Verfügung steht.
Nach der Einschulung erfolgt in den ersten Schulwochen die Ermittlung der Lernausgangslage in den Entwicklungs- und Lernbereichen (siehe Konzept „Schuleingangsphase“).
3.2 Diagnostik zur Ermittlung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
im Rahmen der Gutachtenerstellung
- siehe Handreichungen zu AO-SF §12
3.3 Jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs
Basierend auf entsprechenden Förderplänen (siehe Anhang), außerschulischen Maßnahmen, diagnostischen Verfahren, Gesprächen mit den Eltern sowie Kindern und Austausch aller beteiligten Lehrkräfte erfolgt im Zuge einer Teilkonferenz die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
3.4 standardisierte Diagnoseverfahren (Auswahl)
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IDS (Intelligence and Development Scales)
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DRT
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Hamburger Schreibprobe (HSP)
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FBB-HKS (AD(H)S-Beurteilungsbogen)
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Zareki (Rechenfähigkeit)
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Frostik
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CFT
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KABC
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SON-R
3.5 Informelle Diagnoseverfahren
- Dysgrammatiker Prüfmaterial (Sprachheilzentrum Ravensburg)
- Lautprüfbogen (Sprachheilzentrum Ravensburg)
- Kurzüberprüfung zur Schuleinschreibung
- Informeller Test im Zahlenraum bis 20/ 100 von S. Kaufmann
- Mann- Zeichen- Test
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Lernzielkontrollen
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Lernstandserhebungen
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Kriteriengeleitete Beobachtungen zu den fachlichen und entwicklungsbezogenen Aspekten
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schulinterner Beobachtungsbogen (siehe Anhang)
4. Unterricht
4.1 Unterrichtsorganisation
Den Jahrgangsstufen von 1 bis 4 steht eine SonderpädagogIn, hier jeweils stufenbezogen eingesetzt, zur Verfügung. Die sozialpädagogische Fachkraft wird in der Schuleingangsphase eingesetzt (siehe Konzept Sozialpädagogische Fachkraft).
Darüber hinaus werden alle SchülerInnen eines Jahrgangs (zweizügig) mehrmals wöchentlich in zwei differenzierten Leistungsgruppen unterrichtet; dies ermöglicht gleichzeitig eine besondere individuelle Förderung der GL-Kinder, da die Gruppenstärke der Lerngruppe mit erhöhtem Förderbedarf geringer ist.
Zudem werden Lernwege durch zusätzliche Förder- und Anschauungsmaterialien unterstützt bzw. differenziert aufgearbeitet.
Im Zuge dieses Leistungsgruppenunterrichts unterrichten die/der Sonderschullehrer(in) und Grundschullehrerin entweder im Team bzw. fördert die Sonderschullehrerin das GL-Kind im Klassenverband (innere Differenzierung).
Darüber hinaus kann eine Kleingruppenförderung durch die Sonderschullehrkraft außerhalb des Klassenverbandes im Lernbüro stattfinden, wobei sich diese Förderung ebenfalls auf SchülerInnen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beziehen kann (äußere Differenzierung).
Die Kleingruppenförderung kann gegebenenfalls jahrgangsübergreifend erfolgen, um durch die entsprechende Bündelung möglichst viele Förderstunden für jedes Kind zu ermöglichen.
Diese Förderung findet in unserem Lernbüro sowie im GL-Raum statt; diese Räumlichkeiten sind mit differenziertem Unterrichts-/ und Diagnostikmaterial ausgestattet.
Des Weiteren unterrichtet die sonderpädagogische Lehrkraft Fachunterricht bedarfsdeckend. Zusätzlich findet vierteljährlich eine Projektwoche zu wechselnden Themen statt, welche jahrgangsübergreifend durchgeführt wird; dies ermöglicht ein Lernen am gleichen Lerngegenstand in differenzierten Zugängen, je nach Leistungsstand. Weiterhin wird dadurch das soziale Lernen gefördert, in dem sich die SchülerInnen gegenseitig unterstützen.
Zur Erweiterung der Lesekompetenz findet zudem wöchentlich ein Patenprojekt statt, in welchem jahrgangsübergreifend (1. und 3. Klasse; 2. und 4. Klasse) Leseprojekte angeboten werden; dies bietet die Möglichkeit, differenzierte und individualisierte Materialien für den Leselernprozess bereitzustellen.
Die Ergebnisse des Patenlesens werden in Form eines Lesetagebuches von den SchülerInnen festgehalten. Je nach Leistungsstand können die LehrerInnen unterstützend wirken (siehe Lesekonzept).
In Zusammenarbeit mit der Sonderschulkraft und der sozialpädagogischen Fachkraft findet ein Sozialtraining über einen vereinbarten Zeitraum statt, in welchem präventiv verhaltensauffällige Kinder im sozio-emotionalen Bereich gefördert werden (siehe Konzept Sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase).
4.2 Unterrichtsplanung
Regelmäßige Teamsitzungen zwischen der SonderschullehrerIn und der sozialpädagogischen Fachkraft finden zwecks Austausch zu SchülerInnen und Unterrichtsinhalten sowie allgemeiner kollegialer Beratung statt.
Des Weiteren erfolgt eine wöchentliche Teamsitzung der Jahrgangsstufen, in welcher Unterrichtsinhalte, Organisatorisches etc. abgesprochen und schriftlich festgehalten werden (siehe Wochenpläne im Aushang des Lehrerzimmers) unter Beteiligung der Grundschullehrerinnen, der Sonderschullehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkraft. Hierbei werden die im Schulprogramm verankerten Offenen Unterrichtsformen, wie beispielsweise Gruppenarbeit, Werkstattunterricht, Wochenplanarbeit etc. eingebaut; diese Formen der Unterrichtsgestaltung ermöglichen einen individuellen Zugang zu den jeweiligen Lerninhalten
5. Gemeinsam leben und lernen in außerunterrichtlichen
Förderangeboten
Für Kinder, die nach der vierten oder fünften Stunde Schulschluss haben, steht eine Betreuungsmöglichkeit bis 13.30 Uhr zur Verfügung. Hier werden zum Beispiel verschiedene Kurse (Trommeln, Schach, Türkisch, Französisch, Flöten, Fußball, etc.) angeboten.
Die von Montag bis Donnerstag stattfindende Hausaufgabenbetreuung (13.30-14.15 Uhr) durch drei Grundschullehrkräfte bietet u.a. den GL-Kindern eine weitere Unterstützung.
6. Kooperation
Die Voraussetzung für einen erfolgreichen integrativen Unterricht stellt für uns die Kooperation zwischen den Lehrkräften, Eltern und außerschulischen Institutionen dar
(siehe Elternfragebogen im Anhang).
6.1 Kooperation mit Eltern
Die Einbeziehung der Eltern soll die Entwicklung des Kindes positiv beeinflussen, in dem sich Eltern und Schule als Partner sehen und sich hierbei über Erziehungsaufgaben gemeinsam austauschen und Hand in Hand arbeiten. Hierbei wird die sonderpädagogische Lehrkraft nicht nur bei Gesprächen mit Eltern von GL-Kindern beratend einbezogen, sondern bei anderen Gesprächsterminen zu Rate gezogen.
Elterngespräche sollen Entwicklungsstände, Fördermaßnahmen und entsprechende Ziele für die Eltern und das Kind transparent machen und gemeinsame Absprachen entwickeln und festhalten.
6.2 Kooperation mit außerschulischen Institutionen
Um eine optimale Förderung des Kindes zu gewährleisten, ist für die Schule eine Zusammenarbeit mit Therapeuten, dem Jugend- und Gesundheitsamt, sozialpädagogischen Familienhelfern, der Frühförderstelle, den SPZs und Institutsambulanzen in Stolberg und Aachen, der Autismusambulanz, Kinderarzt sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien und den jeweiligen Kindergärten von großer Bedeutung.
7. Zielgleiche und zieldifferente Förderung
An dieser Stelle unterscheiden wir zwischen „zielgleicher“ und „zieldifferenter“ Förderung. Bei zielgleicher Förderung nehmen die Kinder am Klassenunterricht teil und erfahren hier Unterstützung von Seiten der Sonderschullehrkraft. Die Unterrichtsinhalte beziehen sich hierbei auf die vereinbarten Arbeitspläne auf Grundlage der Richtlinien und Rahmenpläne.
Bei zieldifferenter Förderung werden die Kinder in Anlehnung an die Grundschulrichtlinien unterrichtet. Dies beinhaltet die Einbeziehung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und somit ein hohes Maß an individualisierten und differenzierten Unterrichtsformen und Inhalten.
Entsprechend unseres Unterrichtskonzeptes (differenzierte Leistungsgruppen, siehe Absatz 4.2) werden die schriftlichen Lernzielkontrollen meist in zwei differenzierten Formen durchgeführt. Dies ermöglicht u.a. den SchülerInnen mit erhöhtem Förderbedarf, entsprechend ihres jeweiligen Lernstands, eine adäquate Lernzielkontrolle schreiben zu können.
8. Förderdiagnostik
Die Handlungsfelder Fördern und Diagnostizieren stellen für uns zwei wesentliche Schwerpunkte für die Arbeit im Gemeinsamen Lernen dar.
Fördern heißt Entwicklung ermöglichen. Grundlage hierfür sind die Prinzipien Individualisierung und Differenzierung, unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinsamkeit aller Kinder. Dabei findet immer eine zweiseitige Förderung statt. Die fachlichen Aspekte (siehe Arbeitspläne) müssen mit den entwicklungsbezogenen Aspekten (bspw. Lern- und Arbeitsverhalten Methodenkompetenz) sinnvoll verknüpft werden.
Um Förderung zu gewährleisten, bedarf es immer der Ermittlung von Lernvoraussetzungen, die sich sowohl auf fachliche als auch auf entwicklungsbezogene Aspekte bezieht. Individuelle Förderung der Schüler basiert dabei auf einer kriteriengeleiteten Beobachtung (Diagnostik) und den daran anknüpfenden strukturierenden Maßnahmen. Die Beobachtungen werden anhand eines Förderplans von den GrundschullehrerInnen und der Sonderschullehrerin regelmäßig festgehalten und im Team evaluiert. Die individuellen Förderpläne werden auf Grundlage eines schulinternen Rasters (schulinterner Beobachtungsbogen) entwickelt. Bei der Erstellung dieser Förderpläne werden Schüler und Eltern einbezogen, um ihnen die Lernziele und Maßnahmen transparent zu machen und Vereinbarungen abzusprechen.
9. Weitere Aufgaben der Sonderschullehrkraft
Einen wesentlichen Aufgabenbereich der sonderpädagogischen Lehrkraft stellt die Förderung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem bzw. erhöhtem Unterstützungsbedarf dar. Darüber hinaus erteilt die sonderpädagogische Lehrkraft stundenweise Fach- oder Förderunterricht.
Zudem erstreckt sich das Aufgabenfeld der Sonderschullehrkraft auf:
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die Teilnahme an allen Konferenzen und Dienstgesprächen
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Erstellung und Ausarbeitung der Arbeitspläne
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Durchführung von AOSF-Verfahren und AOSF-Anträgen bei Schulneulingen und SchülerInnen
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Beratung bei der Diagnose von Teilleistungsschwächen (LRS, Dyskalkulie)
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Durchführung eines wöchentlich statt findenden Sozialtrainings in Zusammenarbeit mit der schulsozialpädagogischen Fachkraft in den Klassen 1 und 3
10. Fortbildung
Alle Lehrkräfte des Kollegiums fühlen sich für das Gemeinsame Lernen verantwortlich und stehen somit Fortbildungen mit sonderpädagogischen Schwerpunkten offen gegenüber. Hierzu zählen beispielsweise Vorträge von Therapeuten, Fachtagungen zu den Themen AD(H)S, Kinder psychisch kranker Eltern sowie Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.
Zudem nimmt die Sonderschullehrkraft mit einer Grundschullehrkraft an der regionalen Fachkonferenz teil, um einen Austausch mit anderen GL-Kräften sichern zu können.
Weiterhin werden Fortbildungsangebote zu verschiedenen sonderpädagogischen Themen wahrgenommen (z.B. Dyskalkulie, LRS etc.).
11. Ausblick und Konsequenzen für die Weiterarbeit
Im Jahre 2011 wurde das letzte GL-Konzept von der Sonderschullehrerin und einer Grundschullehrkraft verfasst. Diese Version wurde am 15. April 2016 überarbeitet.
In einer am 8. April veranstalteten Dienstbesprechung wurde die Optimierung der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem/ erhöhtem Unterstützungsbedarf besprochen. An dieser Stelle wurde überlegt, in welcher Form die Anzahl an Förderstunden pro SchülerIn erhöht werden kann. Hierbei wurde Folgendes vereinbart:
Falls es die Stundenkapazitäten der Sonderschulpädagogin zulässt, wird mehrmals wöchentlich in den ersten beiden Stunden ein Förderband angeboten, in welchem den zieldifferent geförderten GL-Kindern jahrgangsübergreifend grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden. Dies kann sich auf lebenspraktische, motorische, psycho-motorische und soziale Kompetenzbereiche beziehen.